Recht auf Verwahrlosung? - Neues aus der Obdachlosenbotschaft
Recht auf Verwahrlosung?
Hilferuf eines älteren Mannes, der in einem Essener Wald einen Obdachlosen ohne Kleidung „entdeckt hat, der auch noch über Schmerzen klagte.
Wir sind dann mit einem Team hin. Bepackt mit Erste-Hilfe-Tasche, Kaffee, süßen Getränke und Kleidung. Der Anrufer hat zuvor schon den Obdachlosen mit Zelt und Schlafsack aus eigenem Bestand versorgt.
Als wir eingetroffenen sind, haben wir uns vorgestellt und nach den Schmerzen gefragt. Der Wohnungslose gab schmerzende Knie und noch mehr Leiden an. Aber auch wir konnten ihn nicht überzeugen, den RTW zu rufen. Er kannte glücklicherweise das nächstgelegene Krankenhaus. Die Entscheidung des Menschen haben wir alle nicht nachvollziehen können. Der Zustand war für einen RTW gerechtfertigt, aber zu wenig seine Entscheidung nicht zu respektieren.
Schließlich hat man das Recht auf Verwahrlosung. Egal, wie viele Menschen sich um einen Sorge machen.... Familie, Freunde, Bekannte....
Das machen wir in unserer Freizeit! 100% Ehrenamtlich!